Rangierunfall – Wenn beim Einparken ein Unfall passiert

Foto eines Rangierunfalls

© Dan Race – Fotolia.com

Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. hat auf seinem kostenlosen Ratgeberportal bussgeld-info.de einen Ratgeber zum Thema „Rangierunfall  – Wenn beim Einparken ein Unfall passiert“ veröffentlicht.

Generell sollte beim Autofahren eine hohe Konzentration herrschen. Besonders das Rückwärtsfahren bedarf besonderer Aufmerksamkeit und Vorsicht. Nicht selten kommt es bei solchen Aktionen zu Unfällen. Meist enden diese in  kleineren Blechschäden. Doch auch diese dürfen nicht einfach ignoriert werden. Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.  hat auf seinem Ratgeberportal bussgeld-info.de daher einen Ratgeber veröffentlicht, der darüber informiert, was beim Rangieren beachtet werden sollte und was nach einem Rangierunfall zu tun ist.

Das Ein- und Ausparken erfordert oft ein Rangieren mit dem Fahrzeug. Gerade bei Fahranfängern führt das oft zu kleineren Unfällen. Zwar wird das Rangieren in der Fahrschule geübt, dennoch erfordert es eine Vielzahl an kleineren Einzelschritten, die oft erst durch eine gewisse Routine beherrscht werden. Daher ist es wichtig, einige Aspekte beim Rangieren zu beachten. Häufig befinden sich Personen, wie Radfahrer oder Fußgänger im toten Winkel, wodurch sie oft nicht gesehen und verletzt werden. Daher sollten beim Rangieren die Blicke in den Rück- und Seitenspiegel nicht vergessen werden. Zudem kann es hilfreich sein, einen Beifahrer oder Passanten durch Einweisen beim Parken helfen zu lassen.  Sollte dennoch ein parkendes Auto angefahren werden und damit ein Schaden entstanden sein, sind Sie dazu verpflichtet auf den Fahrer des Wagens zu warten. Ist die entsprechende Person nicht anzutreffen muss die Polizei und im besten Fall die Versicherung informiert werden. Ein Hinterlassen der Kontaktdaten an der Windschutzscheibe reicht fälschlicherweise nicht aus.

Bei Unfällen im Rückwärtsgang gilt grundsätzlich der Anscheinsbeweis. Das bedeutet, dass der Unfallverursacher zunächst zu 100 Prozent schuld ist. Eine Teilschuld anderer Unfallbeteiligter muss mithilfe eines Kfz-Gutachtens erst nachgewiesen werden. In seltenen Fällen kann es bei Rangierunfällen auch zu Personenschäden kommen. In diesem Fall steht zunächst die Erstversorgung des Verletzten im Mittelpunkt. Dazu gehören auch das Alarmieren eines Rettungswagens und der Polizei.

Sollten Sie beim Einparken auf dem Gelände eines Flughafenparkplatzes versehentlich einen Schaden an einem anderen Fahrzeug verursachen, melden Sie diesen unbedingt dem Parkplatzpersonal vor Ort. Hier ist es in der Regel nicht notwendig die Polizei zu rufen und damit das Risiko einzugehen, eventuell seinen Flug zu verpassen. Das Parkplatzpersonal kann sich um die Schadenabwicklung kümmern und alles weitere mit dem geschädigten Fahrzeuginhaber klären, da duch die Online-Parkplatzreservierung in der Regel alle Personalien der Beteuligten beim Parkplatz vorliegen.

Weitere Informationen zum Thema „Rangierunfall“ finden Sie hier. Neben Informationen zu Rangierunfällen beinhaltet das kostenlose Ratgeberportal www.bussgeld-info.de auch weitere Ratgeber und die jeweiligen Bußgeldkataloge zum Thema PKW, LKW und Fahrrad. Außerdem bietet das Portal einige ausländische Bußgeldkataloge sowie verschiedene Ratgeber zum Thema „Unfall“.

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23. Dezember 2016

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2 Antworten zu “Rangierunfall – Wenn beim Einparken ein Unfall passiert”

  1. Kalle sagt:

    Wer ist denn Schuld, wenn beide Fahrer gleichzeitig rückwärts aus der Parklücke fahren und sich dabei berühren?

    • Nils Ravenhorst sagt:

      Grundsätzlich kann man dabei keine pauschale Schuld zuteilen, wenn beide Autos gleichzeitig rückwärts fahren. Wer jedoch zuerst bremst, liegt wahrscheinlich eher im Vorteil, was die Schuldzusprechung anbelangt. Auf Parkplätzen ist das oberste Gebot „gegenseitige Rücksichtnahme“. Oft gehen solte Vorfälle 50:50 aus, sodass jeder auf seinem Schaden sitzen bleibt.

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