Gepäckbestimmungen der Airlines: Wie viel Handgepäck darf mit?

Travel in airplane, stowing luggage

Handgepäck darf im Flieger nicht fehlen, denn hier wird alles untergebracht, was man für den Flug braucht. Auch eher sperrige Gegenstände werden gerne mit in die Flugkabine genommen. Was viele vergessen: Es gibt Gepäckbestimmungen für das Handgepäck. Diese Bestimmungen unterscheiden sich von Airline zu Airline und werden zum Teil streng kontrolliert. Insbesondere bei den als Billigfliegern bekannten Airlines wird genau darauf geachtet, dass Maße und Gewichtsbestimmungen des Handgepäcks die erlaubten Grenzen nicht überschreiten. Ist das Handgepäck schwerer, länger, höher oder breiter, wird man schnell zur Kasse gebeten und der Billigflug ist doch kein Schnäppchen mehr. Deshalb sollten Sie sich vor Antritt des Fluges genau über die Gepäckbestimmungen der jeweiligen Airline informieren.

Gepäckbestimmungen der Airline beachten

Viele Airlines kontrollieren genau, ob das Handgepäck die erlaubte Maximalgröße sowie das erlaubte Maximalgewicht nicht überschreitet. Da sie die Bestimmungen für das Handgepäck immer wieder verändern und jede Fluggesellschaft hier eigene Maßstäbe ansetzt, lohnt es sich, sich vorab zu informieren. Wichtig zu wissen ist, dass auch die Wahl des Abflug- und Zielortes und der gewählte Tarif die Gepäckbestimmungen beeinflussen können. Mittlerweile gibt es einige Fluggesellschaften die spezielle Tarife anbieten, bei welchen der Flug nur inklusive Handgepäck vorgesehen ist. Hier wird dann gar kein weiteres Gepäck aufgegeben und die Airline spart sich einige Serviceleistungen. Auch sogenannte Spartarife sind häufig mit strengen Bestimmungen für das Gepäck verbunden. Wenn Sie am Flughafen entspannt einchecken und keine unangenehme Überraschung erleben möchten, sollten Sie die Gepäckbestimmungen Ihrer Airline kennen.

Handgepäck – was darf mit ins Flugzeug

Wie viele Gepäckstücke Sie mit ins Flugzeug nehmen dürfen, hängt auch davon ab, für welche Beförderungsklasse Sie sich entscheiden. In der Economy Class ist zumeist nur ein Gepäckstück pro Person in der Flugkabine erlaubt. Wer die Business Class oder First Class wählt, darf dagegen häufig zwei Stück Handgepäck mitnehmen. Zusätzlich zum herkömmlichen Handgepäck in Form einer Tasche oder eines Koffers dürfen zumeist noch weitere Gegenstände in die Flugzeugkabine mitgenommen werden. Dieser Gegenstand sollte deutlich kleiner als das reguläre Handgepäck sein. Zu den oftmals erlaubten Gegenständen zählen persönliche Dinge wie:

  • Handtasche
  • Mantel oder Jacke
  • Kamera
  • Laptop oder Tablet
  • Gehstock/Krücken
  • Regenschirm
  • Bücher, Zeitungen, Zeitschriften

Wenn Kinder im Flieger mitreisen und diese nicht älter als zwei Jahre sind, sind oftmals zusätzliche Gegenstände wie Autositz, Tragetasche und Buggy für das Baby erlaubt.

Aktuelle Informationen einholen

Wir führen hier gerne einige der gängigen Fluglinien und deren Gepäckbestimmungen auf. Die Bestimmungen für das Handgepäck unterliegen allerdings ständigen Veränderungen und hängen unter anderem von der gewählten Beförderungsklasse ab. Wenn Sie per Economy Class fliegen möchten, dürfen Sie sich daher nicht an den Gepäckbestimmungen für die Business Class orientieren. Da sich bei den Gepäckbestimmungen auch kurzfristige Änderungen ergeben können, sollten Sie vor dem Abflug noch einmal auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft nachschauen. Messen und wiegen Sie Ihr Gepäckstück auch unbedingt zu Hause. In das Messen des Handgepäcks sollten Sie Rollen, Griffe und Taschen an der Außenseite einbeziehen.

  • Air Berlin, Maße 55 x 40 x 23 cm, Gewicht 8 kg, extra Tasche beziehungsweise Laptop mit 40 x 30 x 10 cm und 2 kg Gewicht erlaubt
  • Air Canada, 55 x 40 x 23 cm 10kg, zusätzliches Gepäckstück 43 x 33 x 16 cm ebenfalls 10 kg
  • British Airways, 56 x 45 x 25 cm und 23 kg
  • Germanwings, 55 x 40 x 23 cm beziehungsweise 57 x 54 x 15 cm für einen Kleidersack und 8 kg
  • Lufthansa, 55 x 40 x 23 cm beziehungsweise 57 x 54 x 15 cm für einen Kleidersack und 8 kg

Bild: Thinkstock: ‚David De Lossy/Photodisc/Thinkstock‘

13. April 2016

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