Urlaub im Corona-Risikogebiet: wann droht Quarantäne?

Urlauberin auf Mallorca: Das Auswärtige Amt hat die Ferieninsel – und ganz Spanien – aktuell zum Risikogebiet erklärt. Foto: Adobe Stock
Urlauberin auf Mallorca: Das Auswärtige Amt hat die Ferieninsel – und ganz Spanien – aktuell zum Risikogebiet erklärt. Foto: Adobe Stock

Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus steigen in vielen Urlaubsgebieten wie in Teilen von Kroatien und auf Mallorca. Das Auswärtige Amt hat diese Regionen zum Risikogebiet erklärt. Auf Reiserückkehrer wartet ein Wirrwarr aus Regelungen: Derzeit besteht noch eine Testpflicht, bald müssen Heimkehrer aus Risikogebieten in Quarantäne. Welche Verpflichtungen gelten aktuell und was passiert, wenn das eigene Urlaubsziel plötzlich zum Risikogebiet wird? Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Erst seit einigen Wochen haben sich die Mittelmeerländer wie Spanien, Italien, Frankreich, Kroatien und Griechenland wieder für Urlauber geöffnet – der Mallorca-Urlaub konnte in den Sommerferien bei vielen Familien stattfinden. Doch schon nach wenigen Wochen stieg die Zahl der mit dem Coronavirus infizierten Personen in diesen Ländern kräftig an. Auf Mallorca kletterten die Fallzahlen im August um das 7,5-Fache auf 60 Fälle pro 100.000 Einwohner, wie das RND berichtet. Grund genug für die deutsche Bundesregierung, Mallorca und viele weitere Gebiete am Mittelmeer zu Risikogebieten zu erklären. Ein Schock für den sich zaghaft erholenden Tourismus, da viele Urlauber vorzeitig abgereist sind und viele, die in naher Zukunft gebucht haben, ihre Reise absagen. Was passiert, wenn nach dem Urlaub im Risikogebiet eine Quarantäne droht oder das Reiseziel kurz vor der Anreise als Risikogebiet deklariert wird?

Test oder Quarantäne: Was passiert nach einem Urlaub im Risikogebiet?

Kroatien war in diesem Jahr eines der beliebtesten Reiseziele deutscher Urlaub – nach der Reisewarnung mussten viele Touristen ihren Urlaub abbrechen. Foto: Adobe Stock
Kroatien war in diesem Jahr eines der beliebtesten Reiseziele deutscher Urlaub – nach der Reisewarnung mussten viele Touristen ihren Urlaub abbrechen. Foto: Adobe Stock

Es gibt grundsätzlich zwei Varianten, in denen Reisende unterschiedlich auf die Situation reagieren müssen. Fürgewöhnlich muss man dabei immer zwischen individuell gebuchten Reisen und Pauschalreisen unterscheiden: Bei Pauschalurlaub muss in der Regel der Reiseveranstalter aktiv werden, bei individuellen Reisen der Urlauber selbst reagieren. Wir stellen Ihnen die Szenarien vor.

Variante 1: Ich bin noch nicht vor Ort

Paulschalreisen

Wer eine Pauschalreise gebucht hat und in den nächsten Tagen in ein neu deklariertes Risikogebiet reisen möchte, muss damit rechnen, dass der Reiseveranstalter den Urlaub umgehend und kurzfristig absagt. Eine Reisewarnung für eine Region ist für deutsche Veranstalter ausschlaggebend. In solchen Fällen sagen sie eine Reise in der Regel ab. Urlauber erhalten ihre Zahlungen zurück. Auch die Reisenden selbst können im Fall einer Warnung den Aufenthalt stornieren und erhalten dann ebenfalls gezahltes Geld zurück. Anders sieht es aus, wenn der Urlaub noch einige Zeit in der Zukunft liegt. In solchen Fällen können Reisende hoffen, dass die Reisewarnung für ihre Region noch rechtzeitig wieder aufgehoben wird. Der Urlaub kann dann noch wie geplant stattfinden – etwa in den diesjährigen Herbstferien. Viele Familien bangen momentan um ihre Herbstreise und hoffen, dass die Reisewarnungen für die Mittelmeerziele in den nächsten Wochen wieder aufgehoben werden.

Individuelle Buchungen

Bei individuellen Buchungen ist die Situation deutlich komplizierter. Urlauber können bei selbst gebuchten Flügen und Hotels grundsätzlich auch in ein Risikogebiet reisen. Die Verantwortung liegt da ganz bei ihnen. Wenn der Flug wie geplant stattfindet, lässt sich oftmals nicht einmal der Flug gebührenfrei stornieren – es sei denn, man hat bei der Buchung entsprechende Tarife gewählt. Auch eine Reiserücktrittsversicherung greift bei Reisewarnungen für Corona-Risikogebiete nicht. Wenn die Airline den Flug cancelled, erhalten die Passagiere ihr Geld zurück. Momentan warten allerdings allein bei der größten deutschen Fluglinie etwa 1,2 Millionen Flugreisende auf ihre Erstattungen. Wer losfliegen, steht direkt vor dem nächsten Problem: Schon bei der Einreise in ein Gebiet mit erhöhter Anzahl von Infektionen kann es Schwierigkeiten geben. Häufig müssen Einreisende einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 oder 72 Stunden ist oder vor Ort einen Test machen. Sie müssen sich dann beispielsweise so lange in einem Quarantäne-Hotel aufhalten, bis das negative Testergebnis vorhanden ist – oder bei positivem Ergebnis über Wochen auf eigene Kosten in der entsprechenden Unterkunft verharren – so etwa in Griechenland. Die Regelungen variieren von Land und Land und können jederzeit von den Regierungen geändert werden.

Variante 2: Ich bin schon im Urlaubsland

Paulschalreisen

Bei Pauschalreisen wird im Falle einer Reisewarnung der Urlaub vorzeitig abgebrochen. Die Reisenden werden dann zurück nach Deutschland geholt. Die Kosten für die Heimreise übernimmt der Reiseveranstalter. Ob die Rückreise sofort erfolgt oder noch ein paar Urlaubstage möglich sind, variiert am ehesten aufgrund des vom Reiseveranstalter organisierten vorzeitigen Rückflugs. Den müssen die Urlauber auf jeden Nutzen, sonst müssen sie auf eigene Kosten zurückreisen.

Individuelle Buchungen

Wer Flug und Hotel individuell gebucht hat, muss grundsätzlich erst einmal nicht sofort zurückreisen. Er kann seinen Urlaub theoretisch einfach fortsetzen. Da spielen jedoch mehrere Faktoren eine Rolle:

  1. Ist das Hotel weiterhin geöffnet oder schließt es aufgrund des Corona-Ausbruchs?
  2. Findet der Rückflug wie geplant statt oder stellt die Fluggesellschaft vielleicht früher ihre Flüge in das betroffene Gebiet ein?
  3. Welche Maßnahmen – wie etwa eine Ausgangssperre – erlässt die regionale Regierung?

Grundsätzlich hat man bei individuellen Reisen mehr Handlungsspielraum, trägt aber auch selbst die Verantwortung und muss alle Maßnahmen auf eigene Kosten planen. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht – als Kunde muss man sich lediglich an die Anweisungen des Anbieters halten, um nach Hause zu gelangen.

Die gesamte Liste der Corona-Risikogebiete finden Sie hier.

Erst Testpflicht, dann Quarantäne: Was müssen Reiserückkehrer aktuell beachten?

Urlauberin in Salzburg: Viele Reisende waren in diesem Jahr in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterwegs. Foto: Adobe Stock
Urlauberin in Salzburg: Viele Reisende waren in diesem Jahr in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterwegs – doch auch hierzulande steigen die Infektionszahlen wieder exponentiell. Foto: Adobe Stock

Die Rückkehr aus einem Risikogebiet ist weder für Pauschaltouristen noch für Individualreisende ein Vergnügen. In den letzten Monaten gab es an deutschen Flughäfen verpflichtende Tests für Reiserückkehrer. Die werden jedoch teilweise wieder eingestellt, weil dadurch die gesamten Corona-Testkapazitäten zu sehr strapaziert wurden. Ab 15. September sollen Tests für Rückkehrer nicht mehr kostenlos sein. Die Testpflicht soll ab 01. Oktober 2020 entfallen. Statt eines Tests müssen Reisende, die Urlaub im Risikogebiet gemacht haben, dann bis zu 14 Tage in Quarantäne oder einen negativen Test vorlegen. Grundsätzlich entscheiden das die einzelnen Bundesländer. Diese haben jedoch relativ einheitliche Regeln übernommen. Das Auswärtige Amt schreibt hierzu:

Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen für Deutschland Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Staaten. Auch gilt bei der Einreise aus vielen Ländern die Pflicht sich für 14 Tage in Quarantäne zu begeben.

Auswärtiges Amt

Bei vorigem Aufenthalt in einem Risikogebiet gibt es aktuell folgende Regelung. Sie muss dann eingehalten werden, wenn die Region am Tag der Einreise nach Deutschland als Risikogebiet ausgewiesen war und wenn sich der Reisende zu irgendeiner Zeit in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Das Prozedere ist wie folgt:

  1. Der Reisende muss nach der Ankunft in Deutschland sofort an seinen Zielort
  2. Urlauber müssen sich am Zielort in Quarantäne begeben – entweder für 14 Tage oder bis ein negatives Testergebnis vorliegt
  3. Sich per Email oder Telefon beim örtlichen Gesundheitsamt melden – es sei denn, es wurde nach dem Flug (ebenso Busfahrt, Zugfahrt, Schiffsreise) bereits eine Aussteigekarte abgegeben
  4. Ein negativer Test muss auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorgezeigt werden
  5. In einigen Bundesländern gelten gesonderte Regelungen wie die Pflicht zu einem zweiten, späteren Test

Relativ anschaulich sind die Informationen für Reiserückkehrer auch auf einer eigens eingerichteten Seite des Gesundheitsministeriums zu finden. Dort werden die Regelungen ständig aktualisiert.

Fazit – Reisen in Risikogebiete: lieber auf Urlaub verzichten?

Über alldem schwebt natürlich immer die Frage, ob man auf Reisen trotz Corona, die nicht dringend sind, lieber verzichten sollte, um sich selbst und andere – wie etwa die eigenen Eltern oder Großeltern – nicht zu gefährden. Dabei macht es wohl einen großen Unterschied, wohin man reist. Wer wissentlich in ein Risikogebiet reist, muss nicht nur mit Quarantänen vor Ort oder auf der Rückreise rechnen, sondern hat auch eine höhere Wahrscheinlichkeit, sich mit dem gefährlichen Virus anzustecken als jemand, der Urlaub in einem Gebiet macht, in dem es nur wenige Infektionen gibt. Die mögliche Corona-Ansteckung beim Fliegen soll dabei eher eine untergeordnete Rolle spielen. Ob man aktuell auf Urlaubsreisen verzichten sollte, dazu gibt es sehr unterschiedliche Positionen. Grundsätzlich ist das Reisen gesetzlich wieder erlaubt, die Grenzen in Europa sind weitestgehend geöffnet – und solange man sich an die Regelungen und Hinweise des Auswärtigen Amts, des RKI und des Gesundheitsministeriums hält, steht einem Urlaub in Deutschland und auch mit oder ohne Flugreise im Ausland nichts im Wege. Man sollte sich lediglich der Risiken bewusst sein – inklusive der Möglichkeit, schlimmstenfalls bis zu 14 Tage in Quarantäne zu geraten.

Beitrag – Stand 29. August 2020

29. August 2020

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