Panaromafreiheit: Ärger wegen Urlaubsfotos?

Im Zweifelsfall nur fürs Private benutzen – manche Urlaubsfotos behält man besser für sich. Foto: Pixabay.com | Lizenz: CC0 Public Domain

Sommerzeit ist Urlaubszeit – und viele Menschen stehen in den Starlöchern für die nächste Reise: Wer sich am Mittelmeer und in fernen Ländern sonnt, macht meistens auch viele Fotos und Videos von seinen Erlebnissen. Zurück Zuhause möchte man natürlich die Aufnahmen mit seinen Liebsten und vielleicht auch in den sozialen Medien wie Facebook, Instagram und Co. teilen. Was aber muss ich beachten und droht eine Abmahnung beim Posten meiner Urlaubsfotos?

Sommer, Sonne, Sorglosigkeit: Im Grunde habt Ihr alles richtig gemacht. Den Parkplatz am Airport – wie beispielsweise am Flughafen Düsseldorf – habt Ihr über Parkplatzvergleich.de gesucht und gebucht, seid ans Mittelmeer geflogen und habt euch dort an einem der Hotspots wie Mallorca, Elba, Malta oder den griechischen Inseln eine Woche lang genüsslich gesonnt, gut gegessen und Zeit für ein bisschen Sightseeing war auch noch vorhanden. Natürlich immer dabei: Smartphone mit hochauflösender Kamera, zusätzlich eine Kompaktkamera und vielleicht besitzt Ihr sogar noch eine Action Cam, die dann und wann zum Einsatz kommt. Am Ende des Urlaubs wie beispielsweise einer langen Mietwagen-Tour durch die USA bringen dann viele Urlauber einen großen Haufen digitaler Fotos mit nach Hause, von denen anschließend etliche auf Facebook, Instagram und Co. landen. Aber Vorsicht! Nicht jedes Motiv darf einfach so gepostet werden, mache Objekte sind nämlich urheberrechtlich geschützt! Wer nicht sicher ist, was er fotografieren darf oder ob er es öffentlich posten kann oder vielleicht sogar schon abgemahnt wurde, sollte sich im Zweifelsfall Rechtsberatung einholen. Wir geben hier lediglich einen Überblick über die Thematik. In jedem Fall ist Vorsicht geboten: Auch aus dem fernen Urlaubsland drohen Abmahnungen.

Urlaubsfotos können Online Probleme bereiten

Urlaubsfotos für das Fotoalbum zu Hause zu machen oder auch digital auf der Festplatte für den Hausgebrauch zu speichern, ist gar kein Problem. Und euren Freunden beim Grillabend dürft Ihr die Fotos auch zeigen. Sobald die Bilder jedoch online öffentlich zugänglich sind, wird es schon problematischer. Da darf nicht mehr alles veröffentlicht werden, was uns im Urlaubsland vor die Linse gelaufen ist. Zum Glück schützt die fleißigen Urlaubsfotografen grundsätzlich die sogenannte „Panoramafreiheit“, die häufig auch als „Straßenbildfreiheit“ bezeichnet wird, wie es unter anderem in einer Definition bei Wikipedia heißt. Diese Einschränkung des Urheberrechts ermöglicht es Euch, von der Straße aus eigentlich urheberrechtlich geschützte Objekte wie Gebäude, Kunst im öffentlichen Raum und vieles anderes zu fotografieren, ohne das Ihr beispielsweise einen Architekten oder Künstler um Erlaubnis fragen müsst. Wichtige Einschränkung: Das Objekt muss von einer öffentlichen Straße aus zu sehen sein. Das EU-Parlament hat im Jahr 2015 dieses wichtige Recht für Fotografen bestätigt. Ein wichtiger Schritt für alle Urlaubsfotografen, denn einige Menschen wollten es abschaffen, wie beispielsweise das fotoMagazin aus Hamburg schreibt. Schlimmstenfalls hätte nach der Implementierung des Gesetzes niemand mehr ruhigen Gewissens seine Urlaubsfotos posten können.

Wer wild umherfotografiert und alles sofort öffentlich teilt, dem drohen im Zweifelsfall Abmahnungen. Foto: Pixabay.com | Lizenz: CC0 Public Domain

Panoramafreiheit: Einschränkungen bestimmen die Regel

Aber Vorsicht! Gerade bei euren Urlaubsfotos gibt es dennoch ein paar wichtige Dinge zu beachten: Das wichtigste ist die Frage, in welchem Land ihr Urlaub macht. Zwar gilt die Panoramafreiheit in Deutschland, aber gerade falls Ihr außerhalb der EU urlaubt, solltet Ihr unbedingt checken, welche Bestimmungen in eurem Urlaubsland gelten. Aber auch innerhalb der EU gibt es massive Unterschiede: Es gibt Länder mit Panoramafreiheit wie zum Beispiel Deutschland, Spanien und Polen (Die dunkelgrünen Länder auf der Karte unten). Dann Staaten, in denen die Panoramafreiheit leicht eingeschränkt ist (hellgrün) wie Russland, Norwegen und Finnland: Dort dürfen keine Kunstwerke im öffentlichen Raum fotografiert werden. In Osteuropa und Island ist die Veröffentlichung zu kommerziellen Zwecken nicht erlaubt (gelb). Und dann gibt es noch Länder, in denen es gar keine Panoramafreiheit gibt: Gleich in unserem Nachbarländern Frankreich, Belgien und Italien ist die Auslegung des Urheberrechts deutlich strikter (rot).

Panoramafreiheit in Europa. Lizensiert unter CC BY-SA 3.0 Autor: King of Hearts based on Quibik’s work

Panoramafreiheit in Europa. Lizensiert unter CC BY-SA 3.0 Autor: King of Hearts based on Quibik’s work

Wer zum Beispiel einen Städtetrip nach Paris unternimmt, sollte also aufpassen. Urheberrechtlich geschützte Gebäude und Kunstwerke dürfen hier nicht fotografiert werden. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Rechteinhabers erlischt das Urheberrecht und dann dürfen auch hier Fotos gemacht werden. Der Blog „22places“ beschreibt in einem Artikel über die Panoramafreiheit ein krasses Beispiel: Der Erbauer und somit Urheber des Eiffelturms, Gustave Eiffel, ist bereits 1923 gestorben. Folglich ist 70 Jahre nach seinem Tod im Jahr 1993 das Urheberrecht erloschen. Der Turm kann seitdem von Fotografen also problemlos abgebildet werden. Aber es gibt auch hier eine Einschränkung: Nachts leuchtet am Eifelturm eine Lichtinstallation, auf die eine Firma das Urheberrecht besitzt. Wer den Eiffelturm bei Nacht fotografiert und die Bilder online stellt, könnte also weiterhin Probleme bekommen.

Und damit nicht genug: Das Eigentumsrecht und Hausrecht sowie die Persönlichkeitsrechte von Anwohnern, sowie Sicherheitsaspekte bei militärischen Anlagen, können eurem perfekten Urlaubsfoto ebenfalls im Wege stehen. Zudem solltet Ihr vorsichtig sein, wenn Ihr fremde Menschen fotografiert: Sie sollten grundsätzlich damit einverstanden sein! Als Faustformel gilt bei Bauwerken und Kunst: Wenn sie „öffentlich“ zugänglich und „bleibend“ sind, dann darf man sie bedenkenlos fotografieren. Wenn ein Künstler jedoch beispielsweise eine zeitweilige Installation in der Öffentlichkeit aufstellt, darf sie nicht so einfach fotografiert werden. Der Künstler hält im Zweifelsfall die Rechte an dem Objekt und auch an allen Bildern, die davon gemacht werden.

Vorsicht beim Fotografieren: Wer sich nicht informiert, was er in welchem Land fotografieren darf, dem drohen böse Überraschnungen! Foto: Pixabay.com | Lizenz: CC0 Public Domain

Die wichtigsten Objekte auf Urlaubsfotos sind zur Veröffentlichung erlaubt

Zum Glück fotografieren die meisten Urlauber auf ihren Reiseerinnerungen nicht nur Kunst und Kultur im Urlaubsland, sondern häufig vor allem sich selbst unter einer Palme am Strand und Meer. Damit ist man natürlich auf der sicheren Seite, solange keine fremden Personen deutlich auf den Bildern zu erkennen sind. Aber darf ich auch Gegenstände von Fremden im Urlaub fotografieren wie die Ferraris und Oldtimer am Miami Beach, oder den niedlichen Hund, der am Strand entlang wetzt? Grundsätzlich ja. Es sei denn, die Objekte oder deren Design sind geschützt. Hunde sind das eher selten. Außer vielleicht, wenn sie einem Prominenten gehören und zu seinem Markenzeichen zählen (z.B. Paris Hilton). Besondere Vorsicht gilt, wenn man die Urlaubsfotos hinterher gewerblich verwenden will – beispielsweise für seinen Reiseblog, mit dem man Geld verdient. Wenn Ihr dann noch zusätzlich eine Drohne zum Aufnehmen eurer Urlaubserinnerungen verwenden wollt, wird es ganz kompliziert: Die Aufnahmen sind nämlich von der Panoramafreiheit nicht abgedeckt und es kann sogar Probleme bei öffentlichen Gebäuden geben – wenn Ihr beispielsweise ein sonst problemlos fotografierbares Gebäude wie den Bundestag mit einer Drohne aus der Luft aufnehmt, droht schon Ärger, wie zum Beispiel in einer Rechtskolumne des fotoMagazins erwähnt wird.

Fazit: Urlaubsfotos also nur für’s Private?

Unter Strich kann man sagen: Alles nicht so einfach mit den Urlaubsfotos im öffentlichen Raum. Da fragen sich sicher viele: Sollte ich meine Urlaubsfotos vom Barcelona-Urlaub besser für mich behalten und nicht mehr posten? Den ersten Schritt in die richtige Richtung hat man schon dann gemacht, wenn man beim Fotografieren nicht mehr wahllos und wild durch die Gegend knipst und alles sofort in den Social Networks hochlädt. Falls Ihr unsicher seid, ob Ihr eure Fotos öffentlich posten oder bloggen dürft, oder vielleicht sogar schon einmal abgemahnt wurdet, solltet Ihr unbedingt professionelle Rechtsberatung einholen. Wir geben hier lediglich ein paar Tipps, um euren Sinn für diese Thematik zu schärfen. Viele eurer Fotos werden mit Sicherheit durch die Panoramafreiheit abgedeckt sein. Wer aber wirklich auf Nummer Sicher gehen will, sollte seine Fotos von fremden Objekten lieber nicht öffentlich posten und sie in Ruhe zu Hause mit den besten Freunden anschauen. Ansonsten ist zumindest Vorsicht geboten.

Im Zweifelsfall besser nur den Freunden zeigen: Öffentlich gepostete Fotos unterliegen gewissen Auflagen. Foto: Pixabay.com | Lizenz: CC0 Public Domain

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13. Mai 2017

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