Wer zahlt bei Schäden in der Waschanlage?

Waschanlage Wer mit dem geliebten Auto in die Waschanlage fährt, sollte unbedingt die Instruktionen des Anbieters beachten. Diese sind häufig vor der Einfahrt aufgelistet.

Für manche Menschen ist es geradezu ein Hobby, ihr Auto zu waschen. Der Wagen wird gehegt und gepflegt wie ein rohes Ei. In modernen Hightech-Waschanlagen werden die Fahrzeuge je nach Anbieter und ausgewähltem Reinigungsprogramm mal mehr, mal weniger strahlend sauber. In Einzelfällen kann es jedoch zu Problemen kommen und Autos können durch Waschanlagen beschädigt werden. Die abgebrochene Antenne, Scheibenwischer und Außenspiegel sind nur einige mögliche Problemstellen. Aber wer kommt im Zweifelsfall bei Schäden auf? Die Waschanlage ist es jedenfalls nicht immer, wie das Oberlandesgericht Frankfurt jetzt geurteilt hat.

Moderne Waschanlagen sind wahre Alleskönner. Dank modernste Technik vieler Waschstraßen und vieler Autopflegeoptionen können Autofahrer mit dem dreckigen Wagen auf der einen Seite hereinfahren und kommen für gewöhnlich auf der anderen Seite mit einem Auto wieder heraus, das wie neu glänzt. Egal ob Katzenwäsche oder das volle Programm mit Wachs und Unterbodenwäsche, normalerweise ist die Autowäsche nach wenigen Minuten erledigt. Man verlässt die Anlage und hält allerhöchstens noch zum Aussaugen des Autos an.

Aber wer kennt das nicht: Während der Wagen durch die Waschstraße gezogen wird, klatschen die Wischer gefährlich gegen den Wagen. Es klingt, als würde gleich etwas vom Auto abbrechen. Viele Autofahrer sitzen im Fahrzeug und fragen sich: Habe ich die Antenne reingeholt? Und der Fahrer steht jedes Mal vor der Entscheidung, ob er den Außenspiegel einklappen soll und sie hinterher manuell reinigt. Oder sie draußen lässt und die Gefahr eingeht, dass sie wohlmöglich beschädigt werden.

Autofahrer sollten sich hier unbedingt an die Instruktionen des Waschanlagen-Anbieters halten – die Antenne abschrauben und die Spiegel einklappen gehören häufig dazu. Wenn dennoch Beschädigungen auftreten, sollten die Fahrzeugführer sofort den Betreiber kontaktieren. Im Anschluss wird mit Zeugen und einem Sachverständigen geklärt, wer Schuld an dem Vorfall hatte. Soweit, so unproblematisch. In den meisten Fällen lässt sich die Schuldfrage schnell klären. Oder noch besser: Es passiert einfach nichts und der Wagen kommt bestenfalls strahlend sauber aus der Waschanlage.

Meistens passiert einfach nichts bei der Fahrt durch die Waschstraße – falls doch, muss die Schuld im Einzelfall mit einem Sachverständigen geklärt werden. Foto: Pixabay Meistens passiert einfach nichts bei der Fahrt durch die Waschstraße – falls doch, muss die Schuld im Einzelfall mit einem Sachverständigen geklärt werden. Foto: Pixabay

Was passiert, wenn die Waschanlage das Auto beschädigt?

Aber natürlich kann im Einzelfall doch etwas passieren und der geliebte und gepflegte Wagen beschäftigt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat nun in einem Urteil entschieden, wer für Schäden, die durch Waschanlagen verursacht werden, zahlen muss – oder besser gesagt nicht zahlen muss, wie verschiedene Medien aktuell berichten. Im konkreten Fall hatte ein Gebläsebalken ein Fahrzeug beschädigt. Das Gebläse wird nach der Wäsche eingesetzt und trocknet den Wagen wie ein riesiger Föhn, der flach über das Auto gleitet und dabei durch einen automatischen Sensor in einem gleichbleibenden Abstand gehalten wird. Offensichtlich war in besagtem Fall der Sensor defekt und hat die Windschutzscheibe eines Autos beschädigt.

Der Fahrer hat daraufhin den Betreiber der Waschanlage verklagt. Dieser wurde in erster Instanz zu einer Teilschuld verurteilt und hatte anschließend Berufung eingelegt. Der Betreiber wiederum konnte glaubhaft belegen, dass der Schaden nicht durch ihn entstanden sei, sondern durch das Verschulden des Herstellers der Waschanlage. Der Betreiber muss laut dem Gericht nur für Schäden haften, die durch sein offensichtliches Verschulden zustande kommen. Die Klage wurde somit abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Kläger kann nun Schadensersatz von dem Hersteller der Waschanlage einklagen. Dieser sei bei derartigen Schäden in der Pflicht (OLG Frankfurt, Aktenzeichen 11 U 43/17). Das zeigt, dass die Schuldfrage bei Beschädigungen von Autos in der Waschanlage keinesfalls so schnell klar ist und im Einzelfall ausführlich geklärt werden muss.

9. April 2018

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