Abschleppen auf Supermarkt-Parkplätzen: Böse Überraschungen lauern

Richtige Kennzeichnung: An der Einfahrt zum Supermarkt-Parkplatz steht die AGB. Foto: Sascha Tegtmeyer

Richtige Kennzeichnung: An der Einfahrt zum Supermarkt-Parkplatz steht die AGB. Foto: Sascha Tegtmeyer

Das kann schnell gehen: Nach wenigen Minuten auf dem Privatparkplatz ist der Wagen weg! Foto: Pixabay.com | Lizenz: CC0 Public Domain

Und plötzlich ist der Wagen weg: Abschleppen auf Supermarkt-Parkplätzen gehört wohl zum Nervigsten, was Autofahrern im Alltag passieren kann. Immer mehr Einkaufsläden lassen ihre Stellplätze von privaten Firmen bewachen, lassen abschleppen oder verteilen sogar auf eigene Faust Knöllchen. Bleibt natürlich die Frage: Dürfen die das überhaupt?

Auf dem Weg nach Hause eben noch beim Supermarkt vorbei und ein paar Kleinigkeiten für das Abendessen einkaufen. Der Tag war lang und stressig. Jetzt einfach schnell alles erledigen und ab nach Hause. Vorbei an der Obsttheke und am Kühlregal, noch schnell ein paar Brötchen schnappen und schon steht man wieder an der Kasse. Sieben Minuten dauert der Einkauf, ein neuer Geschwindigkeitsrekord. Und dennoch wartet draußen die böse Überraschung: Da klemmt ein Knöllchen an der Windschutzscheibe. Wie kann das sein nach sieben Minuten im Geschäft? Da kommt doch direkt die naheliegende Frage auf: Seit wann verteilen Politessen auf privaten Parkplätzen Strafzettel? Wir haben wohl übersehen, dass ein Warnschild darauf hinweist, dass man während des Einkaufs eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe legen soll. Aber dafür gleich ein Knöllchen schreiben? Immerhin ist ja nichts Schlimmes passiert wie beispielsweise ein Rangierunfall beim Rückwärts ausparken.

Abschleppen oder Knöllchen: Private Parkplatzwächter kassieren ab

Schnell wird klar, dass keine Politesse das Knöllchen geschrieben hat, sondern ein privates Unternehmen, das den Parkplatz vom Supermarkt bewacht und sofort einschreitet, wenn jemand auf dem Parkplatz parkt und nicht im Supermarkt einkauft – oder einfach seine Parkscheibe vergisst. Kaum ist der Autofahrer verschwunden, gibt es einen Strafzettel. Und das ist noch die harmlose Variante: Viele Betreiber lassen bei Verstößen direkt abschleppen. Ab und zu kann man auf privaten Parkplätzen von Geschäften einen regelrechten Schwarm von Abschleppwagen sehen. Wer betroffen ist und unsicher ist, ob alles mit rechten Dingen zugeht, sollte in jedem Fall einen Rechtsexperten einschalten und mit ihm die Lage klären.

Das passiert beim Parken ohne Parkscheibe auf privaten Parkplätzen

Da waren wir schnell einkaufen und schon nach sieben Minuten haben wir einen Strafzettel hinter der Windschutzscheibe. 30 Euro sollen wir direkt an das private Unternehmen bezahlen, das den Parkplatz des Supermarkts sichert und wohl nur darauf gewartet hat, uns abzuzetteln. Das kann doch wirklich nicht wahr sein. Ist es aber! Denn der Supermarktplatz ist ein privater Parkplatz, dessen Besitzer entscheidet, was darauf passieren kann. Und wenn der Supermarktbetreiber festlegt, das Parker eine Parkuhr benötigen, ist das eben so. Auch Parkgebühren können verlangt werden – das kennt man ja beispielsweise aus Parkhäusern. Wichtig ist, dass der Betreiber des Parkplatzes die Bedingungen gut sichtbar macht. Manche Parkplätze haben schon Hinweisschilder mit einer kompletten AGB. Wenn in den AGB auch das Bußgeld festgelegt ist, ist es im Normalfall völlig okay, wenn der Betreiber Knöllchen verteilt, die häufig um die 30 Euro kosten. Ob die 30 Euro gerechtfertigt sind, hängt wiederum davon ab, welche Höhe die Strafen für das gleiche Vergehen im öffentlichen Raum hätten. Ungefährer Richtwert ist, dass die Gebühren auf dem privaten Parkplatz nicht mehr als doppelt so hoch sein dürfen wie im öffentlichen Raum. Wer Zweifel hat, ob sein Knöllchen rechtens ist, sollte aber in jedem Fall eine professionelle Rechtsberatung einholen. Oder zuerst einen ganz einfachen Trick probieren: Mit Strafzettel und Kassenbon zum Filialleiter des Supermarkts gehen – mit etwas Glück und Kulanz wird dann das Ticket erlassen. Denn grundsätzlich sollten Autofahrer auch den Standpunkt der anderen Seite sehen: Parkplätze von Supermärkten in der Innenstadt sind häufig massiv zugeparkt – nicht nur von Kunden, sondern auch von Fremdparkern. Umkehrt liegt bei einigen Parkplatzbetreibern jedoch auch der Verdacht nahe, dass sie es darauf anlegen, die Kunden in die Falle laufen zu lassen und nicht nur Fremdparker abzuwehren. Große Hinweisschilder schon an der Einfahrt sind im Normalfall ein gutes Indiz dafür, dass ein Supermarkt wirklich nur den Parkplatz für seine Kunden freihalten und nicht abzocken will.

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Richtige Kennzeichnung: An der Einfahrt zum Supermarkt-Parkplatz steht die AGB. Foto: Sascha Tegtmeyer Richtige Kennzeichnung: An der Einfahrt zum Supermarkt-Parkplatz steht die AGB. Foto: Sascha Tegtmeyer

Abschleppen: Der Albtraum jedes Autofahrers

Noch schlimmer kann es kommen, wenn es nicht beim Knöllchen bleibt, sondern der Abschlepper quasi schon bereit steht. Da sieht die Lage für Autofahrer düster aus: Nach wenigen Minuten im Supermarkt ist das Auto weg. Okay, wir haben die Parkscheibe vergessen – aber deshalb sofort abschleppen? Grade in Großstädten wie Berlin, Hamburg und München können durch das Abschleppen enorme kosten entstehen: 380 Euro für einen Abtransport sind keine Seltenheit. Für die Kunden ein riesiges Ärgernis und für die privaten Parkplatzmanager ein fettes Geschäft. Bleibt die Frage: Dürfen die das überhaupt? Die Antwort lautet ganz klar: Normalerweise ja! Denn wenn ein Autofahrer seinen Wagen auf einem Grundstück parkt, das einem anderen gehört, darf der Eigentümer sich natürlich wehren und den Parksünder abschleppen lassen. Einige Abschlepper haben sich sogar auf genau solche Parkplätze spezialisiert und arbeiten mit den Besitzern von Privatparkplätzen zusammen, auf denen Autofahrer häufig unberechtigt parken.

Und es kommt noch schlimmer für den Falschparker: Nicht nur, dass er die Gebühren für das Abschleppen zahlen muss. Es ist auch in Ordnung, wenn das Parkplatz-Management Vorkasse für die Herausgabe des Autos verlangt. Rechtsexperten sagen in diesem Fall, dass der Eigentümer des Parkplatzes ein Rückbehaltungsrecht hat, dass er auf den Abschleppdienst überträgt. Also keine guten Aussichten für Parksünder. Einen kleinen Wehrmutstropfen gibt es dennoch für alle, die abgeschleppt wurden: Häufig werden die Abschleppkosten zu hoch angesetzt. Sie dürfen die tatsächlichen Kosten des Abschleppens nicht übersteigen. Wer glaubt, zu viel zahlen zu müssen, kann erstmal unter Vorbehalt zahlen oder das Geld beim Gericht hinterlegen. Außerdem müssen sich Falschparker nicht alles gefallen lassen: Wenn sie von Mitarbeitern des Parkraum-Managements bedroht, angepöbelt oder eingeschüchtert werden, können das Gerichte als Nötigung auslegen – das scheint wohl häufiger vorzukommen und sollte natürlich durch Zeugen gut dokumentiert werden. Wer sich nicht sicher ist, ob das Abschleppen rechtens war, sollte auch hier im Zweifelsfall unbedingt Rechtsberatung einholen. Und auch wieder einen ganz einfachen Tipp befolgen: Vor dem Parken auf privaten Parkplätzen zwei Mal hinschauen, welche Bedingungen der Eigentümer der Stellplätze an die Parker hat. Dann kann man in den meisten Fällen ganz entspannt einkaufen und erlebt keine bösen Überraschungen hinterher – egal ob man sechs oder 60 Minuten lang einkauft.

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1. Mai 2017

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Eine Antwort zu “Abschleppen auf Supermarkt-Parkplätzen: Böse Überraschungen lauern”

  1. Neeltje Forkenbrock sagt:

    Ich denke der Tipp, den Sie geben das Parken vor der Flugreise zu planen ist richtig gut. Denn viele Urlauber sind am Tag der Reise sicherlich in Eile und übersehen gerne mal ein Schild. Man will ja schließlich vermeiden eine böse Überraschung zu bekommen, wenn man am Ende des Urlaubs nachhause kommt.

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