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Was passiert, wenn mein Fahrzeug am Flughafen gestohlen oder beschädigt wird?

Flughafenparkplätze haften grundsätzlich nicht für die Schäden, die an Fahrzeugen entstehen. Auch bei alternativen Parkplätzen gehen die Kunden lediglich einen Mietvertrag für einen Parkplatz ein. In der Regel wird kein Bewahrungs- oder Verwahrvertrag abgeschlossen. Das bedeutet, dass die Betreiber nicht für Schäden haften, die durch andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden. Es haftet grundsätzlich der Verursacher. Ist dieser nicht bekannt, kann Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung einspringen.

Es gibt einige wenige Parkplatzanbieter, die eine Versicherung gegen sämtliche Schäden an Kundenfahrzeugen anbieten.

Am Flughafen Düsseldorf parken Sie bei fast allen Anbietern nur mit verpflichtender Schlüsselabgabe. Grund ist hier die besondere Situation, dass fast alle Parkplätze ihre Annahmestelle sehr nah am Flughafen betreiben, die eigentlichen Parkflächen jedoch einige Kilometer entfernt liegen. Ist die Schlüsselabgabe verpflichtend, besteht bei den Parkplätzen in aller Regel eine Betreibshaftpflichtversicherung, die Schäden durch Mitarbeiter beim Umparken absichert.

Eine Diebstahlversicherung beim Parken am Flughafen ist beispielsweise bereits durch Ihre Teilkaskoversicherung (falls vorhanden) abgedeckt. Eine zusätzliche Versicherung ist dann nicht notwendig. Für Schäden, die durch andere Mieter entstehen, haftet deren Haftpflichtversicherung. Durch die meist vorhandene Videoüberwachung können Parkrempler oft ausfindig gemacht werden. Vandalismus und Einbruch sind nur durch Ihre eigene Vollkasko-Versicherung abgedeckt, sind durch die meist gute Überwachung der Parkplätze aber sehr selten.

 

Parkplatz am Flughafen

Häufige Fragen und Antworten zum Parken am Flughafen

Shuttleservice, Valetparking, Terminal-Parken? Unser Rategeber bringt Lichts ins Dunkel und hilft Ihnen bei den häufigsten Fragen rund ums Parken am Flughafen weiter.